Allgemeine Geschäftsbedingungen der mCon GmbH (Stand 01.01.2010)

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an; sie verpflichten  uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und der Besteller seine Zustimmung zu unseren AGB nicht ausdrücklich erklärt.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Die den Bedingungen zugrunde gelegten Definitionen der Begriffe Verbraucher und Unternehmer ergeben sich aus den §§ 13, 14 BGB. Besteller im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Sofern Unternehmer nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, kommen ihnen ebenfalls die für Verbraucher bestimmten Rechte zugute und sie gelten als Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

2. Bestellungen und nachträgliche Änderungen

Sämtliche unserer Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt, maßgebend. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

Bestellungen der Besteller sind verbindlich. Wir können sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller, annehmen.

Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers sind nur dann für uns bindend, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Hat die Herstellung nach vom Besteller angegebenen Maßen zu erfolgen, berücksichtigen wir nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers nur, wenn diese so rechtzeitig erfolgen, dass eine fertigungstechnische Umsetzung noch möglich ist, bzw. wenn mit der Fertigung noch nicht begonnen wurde.

Durch die Änderung der Bestellung verursachte Kosten trägt der Besteller.

3. Preise und Zahlungsbedingungen:

Es gelten ausschließlich die, in unserer Auftragsbestätigung, angegebenen Preise.

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Euro ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen für gelieferte Waren innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Dies gilt auch bei Waren, die wir auf Wunsch des Bestellers oder wegen eines von uns nicht zu vertretenden Grundes auf Lager nehmen. Vereinbarte Skonti auf die angegebenen Preise werden von uns immer nur unter der ausdrücklichen Bedingung der vollständigen und fristgerechten Bezahlung aller Rechnungen gewährt.

Planung, Statik, Werkzeugkosten, Fracht und Verpackung sind sofort ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.

Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder nach Vertragsschluss erkennbar gewordene Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit und der Leistungsfähigkeit des Bestellers begründen, haben ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlung oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist von allen mit dem Besteller geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.

4. Lieferbedingungen/Lieferzeit

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung "ab Werk". Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretender Verzögerung der Absendung geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf diesen über. Die Verwahrung der Lieferung erfolgt dann im Namen und auf Kosten des Bestellers.

Das Abladen der Lieferung ist Sache des Bestellers. Es hat unverzüglich und sachgerecht durch den Besteller zu erfolgen. Etwaiges Abladen durch das Wagenpersonal oder dessen Hilfeleistung beim Abladen erfolgt ausschließlich auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers.

Sollte der Besteller seiner Verpflichtung zum Abladen schuldhaft nicht nachkommen, so sind wir berechtigt, die Lieferung auf Kosten des Bestellers an nächstbereiter Stelle abladen und lagern zu lassen. Der Besteller hat in einem solchen Fall nicht das Recht, die Abnahme zu verweigern oder geltend zu machen, dass die Lieferung beschädigt angeliefert worden sei.

Bei der Lieferung der Ware behalten wir uns fertigungstechnisch bedingte Abweichungen bei Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen in angemessenem Umfang vor. Hinsichtlich des Gewichts und der Stückzahl ist insoweit eine Abweichung von 10 % gestattet.

Eventuell anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten sind vom Besteller zu tragen.

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Bestellannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Wir sind bemüht, die von uns bekannt gegebenen Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Im Übrigen aber sind unsere Liefertermine, auch wenn diese von uns bestätigt wurden, ohne Gewähr. Liefererschwerungen durch von uns nicht zu vertretende Umstände, einschließlich etwaiger Lieferverzögerungen auf Seiten unserer Lieferanten, berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Ersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

5. Mängelrechte/Haftung

Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindlich und stellen keine Übernahme von Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB dar, sondern dienen der Beschreibung und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Produkte vermitteln. Der Hinweis auf technische Normen dient nur der Leistungsbeschreibung und ist ebenfalls nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren - auch ohne vorherige Ankündigung - jederzeit vor.

Beratung leisten wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz unserer Waren wie z.B. schriftliche, rechnerische, zeichnerische und mündliche Vorschläge, Entwürfe und dergleichen, die sich mit dem Zusammenbau, der Konstruktion, der Anordnung, der Verarbeitung, der Veredelung, der Montage, der Statik, der Ausschreibung und der Hilfe bei Kalkulationen befassen, sind weder als Haupt- noch als Nebenpflicht Gegenstand unserer Leistungsverpflichtung und in jedem Fall unverbindlich. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen, es sei denn es wird ein gesonderter entgeltlicher Zusatzauftrag erteilt.

Erfolgt die Lieferung unserer Produkte mit von uns erstellten Ausführungs-/Montageplänen (Montagerichtlinien und technischen Informationen) sind diese Ausführungs-/Montagepläne (Montagerichtlinien und technische Informationen) unbedingt vom Besteller zu beachten.

Für Fehler aus der Nichtbeachtung unserer Ausführungs-/Montagepläne (Montagerichtlinien und technische Informationen) übernehmen wir keine Gewähr.

Die von uns erstellten Ausführungs-/Montagepläne (Montagerichtlinien und technische Informationen) werden aufgrund der vom Besteller übermittelten Angaben erstellt. Hiebei erfolgt durch uns keinerlei Überprüfung, ob die Angaben des Bestellers richtig sind. Wir übernehmen daher keine Haftung für die vom Besteller an uns gemachten Angaben. In diesem Zusammenhang sind daher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers von vorneherein ausgeschlossen. Für Fremderzeugnisse haften wir nur im Rahmen der vom jeweiligen Erzeuger selbst geleisteten Gewähr.

Wir gewährleisten die Qualität der Produkte im Rahmen der, in der Auftragsbestätigung angegebenen, Werte und Prüfnormen. Die Eignung für bestimmte Anwendungen wird generell nicht zugesagt. Wir haften ausdrücklich nicht für Mängel der Be- bzw. Verarbeitung der Unterkonstruktion oder der Montage sowie für Schäden infolge unrichtiger Verarbeitung (Verlegung) der Ware.

Darüber hinausgehend ist jede Haftung, einschließlich solcher für Schadenersatz, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere der Ersatz für Folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung.

In jedem Fall ist unsere Haftung mit der Höhe der jeweiligen Auftragssumme betraglich begrenzt.

Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Transportschäden, Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sowie Abweichungen vom Lieferschein bzw. von der Rechnung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Sendung als genehmigt. Verarbeitet der Besteller die gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter, sind alle Ansprüche des Bestellers wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Lieferung bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, sind wir von der Mängelhaftung befreit.

Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, Verschleiß oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, ungeeigneter Betriebsmittel, des Einsatzes von Austauschwerkstoffen, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer - insbesondere chemischer, elektrochemischer oder elektrischer - Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche wegen Mängelhaftung, wenn dem Besteller nicht der Nachweis gelingt, dass die unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten für die Herbeiführung des Mangels nicht ursächlich waren. Für Schäden die aus der Verwendung von anderen als in unseren Unterlagen aufgeführten Original-mCon-Systemteilen herrühren, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn der Besteller kann nachweisen, dass der Schaden auch bei der Verwendung unserer Systemteile entstanden wäre.

Ansprüche des Bestellers, wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind insoweit ausgeschlossen, als es sich um erhöhte Aufwendungen deshalb handelt, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. In jedem Fall ist die Höhe des zu leistenden Ersatzes beschränkt auf die Selbstkosten (z.B. Transport- und Materialkosten) des Bestellers und erfasst nicht dessen Gewinnmarge gegenüber seinem Abnehmer.

Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Ansprüche wegen Mängelhaftung hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung, bei der Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei der direkten Inanspruchnahme durch den Besteller.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware sowie an den etwa aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller vor. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der, unter Eigentumsvorbehalt stehenden, Ware verpflichtet. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Besteller schon jetzt auf uns. Der Besteller wird die Sachen als Verwahrer für die mCon GmbH mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Der Besteller darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Be- und Verarbeitung, ihrer Verbindung, Vermengung oder Vermischung entstehenden Sache nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern.
Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere, die Rechte der mCon GmbH gefährdende, Verfügungen sind nicht gestattet. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltware betreffenden, Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an die mCon GmbH zu deren Sicherung in Höhe des Wertes der weiterveräußerten Ware oder des Verkaufserlöses ab, wenn dieser den Warenwert nicht erreicht. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren verkauft, so tritt der Besteller die Kaufpreisforderung für die Vorbehaltsware in voller Höhe oder im Falle vorheriger Be- oder Verarbeitung mit nicht der mCon GmbH gehörigen Waren in Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware ab. Erfolgt ein solcher Verkauf zu einem Gesamtpreis, so tritt der Besteller die Kaufpreisforderung in Höhe der Vorbehaltsware, die Gegenstand dieses Kaufes ist, ab. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als stille Abtretung behandelt, und der Besteller ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Der Besteller hat die eingehenden Beträge der abgetretenen Forderungen gesondert zu verbuchen und aufzubewahren.

7. Sonstige Bestimmungen:

An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Besteller erkennt alle uns zustehenden Schutzrechte ausdrücklich an.

Die Rechte des Bestellers aus dem Liefervertrag sind, mit Ausnahme von Geldforderungen, nicht übertragbar.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort/Anwendbares Recht

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das, für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien, maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG) wird ausgeschlossen.

Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Sämtliche Korrespondenz, insbesondere Mängelrügen, sonstige Beanstandungen und Anregungen sind zu richten an die am Ende dieser Bedingungen genannte Korrespondenzanschrift.

Korrespondenzanschrift:

mCon GmbH

Am Thörchen 15

57258 Freudenberg

Fon: 02734 – 20672

Email: mcon@mconag.com